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Wenn Verstehen lebenswichtig wird

Sylvia Stam 19.05.2026

Menschen am Lebensende zu begleiten, ist anspruchsvoll. Erst recht, wenn unterschiedliche Kulturen und Wertvorstellungen aufeinandertreffen.

Was bedeutet Heilung? Wer entscheidet über die Behandlungsmöglichkeiten einer kranken Person? Wer entscheidet, wann keine Heilung mehr möglich ist? Und wer, was dann geschehen soll? 
Die Antworten auf diese Fragen fallen komplex aus, insbesondere dann, wenn jemand eine lebensbedrohliche Krankheit hat. Noch grösser wird die Herausforderung, wenn dieser Mensch aus einer anderen Kultur stammt und einer anderen Sprachgemeinschaft angehört. Der Frage, wie Menschen mit einem Migrationshintergrund am Lebensende kultursensibel begleitet werden können, widmete sich eine Tagung von Palliativ Luzern.

 

Urteilsfähig und eigenständig
In einem der drei Einstiegsreferate erhielten die rund 90 Teilnehmenden, die meisten im Gesundheitsbereich tätig, einen Einblick ins Medizinrecht. Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht an der Uni Luzern, erklärte, das Schweizer Gesetz gehe von einem idealen Patienten, einer idealen Patientin aus. «Diese Person ist urteilsfähig und eigenständig.» Sie entscheide also selbst darüber, in welche Behandlungen sie einwillige. «Es gibt jedoch Kulturen, in denen das Prinzip des ‹family consent› gilt, der Entscheidungsfindung innerhalb der Familie.» Manchmal wünschten Angehörige, dass die betroffene Person zu ihrem Schutz nicht über eine lebensbedrohliche Diagnose informiert werde.

 

Fallbeispiele aus der Praxis
Rechtlich sei eine Minimalinformation an den Patienten, die Patientin zwingend, so Aebi-Müller. Ein Ehemann könne nicht allein über die Behandlungsmethode für seine Frau entscheiden. Es komme auch vor, dass Menschen metaphysische Erklärungen für ihre Krankheiten hätten, wenn sie diese etwa als Strafe Gottes ansähen. Auch könnten aus medizinischer Sicht angebrachte Behandlungen aus religiösen Gründen abgelehnt werden. «Das gilt es zu akzeptieren», so die Juristin.
Was dies im konkreten Alltag von Ärzt:innen, Spitex- und Pflegepersonal bedeutet, wurde an der Tagung in verschiedenen Workshops anhand von Fallbeispielen diskutiert. Maria Ruiz, Pflegefachfrau auf der Onkologie am Luzerner Kantonsspital, berichtete von einer muslimischen Seniorin aus Zentralasien, die aufgrund einer Krebserkrankung der Plasmazellen ins Spital kam. Begleitet wurde sie von ihrem Sohn, der als Dolmetscher und Familienoberhaupt fungierte. Zwei weitere Söhne lebten in Afghanistan.

 

Palliative Versorgung abgelehnt
Als die Patientin auf keine Therapie mehr ansprach, schlug das Spitalteam eine symptomorientierte palliative Versorgung mit Schmerztherapie und psychosozialer Begleitung vor. Diese Empfehlung wurde im Gespräch mit dem Sohn besprochen. Er äusserte den Wunsch nach einer erneuten Antikörpertherapie für seine Mutter, obschon sie auf diese nicht angesprochen hatte, sowie allen lebensverlängernden Massnahmen. Als Begründung habe er seine religiöse Überzeugung sowie seine Verantwortung gegenüber der Familie genannt. Auch äusserte er die Sorge, dass bei seiner Mutter aufgrund ihres Migrationshintergrunds nicht alle therapeutischen Angebote ausgeschöpft würden.
In diesem Fall konnte die Situation gelöst werden durch ein Gespräch am runden Tisch unter Einbezug eines Imams sowie einer interkulturellen Dolmetscherin. So wurde deutlich, dass der Sohn als Familienoberhaupt unter Druck stand, alles für seine Mutter zu tun. Auch konnte er mit Hilfe der Dolmetscherin erklären, dass seine Mutter Angst vor der modernen Medizin habe, gleichzeitig aber der Familie nicht zur Last fallen wolle. Gemeinsam konnte das Therapieziel auf eine palliative Behandlung festgelegt werden. 
Das Beispiel zeigt die Wichtigkeit von Beziehungsarbeit und Gesprächen – ein zentrales Thema an der ganzen Tagung. Entsprechend dankbar nahmen die Teilnehmenden die Broschüren und Infomaterialien zu migrationssensibler Palliative Care des Roten Kreuzes entgegen.

 

Bild: Adobe Stock
 

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