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«Historischer Wert und Marktwert sind zwei verschiedene Dinge.»

Rebekka Dahinden 24.08.2026

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Bei Renovationen von Kirchen kommen oft vergessene Kulturobjekte zum Vorschein. Deren Bewertung ist anspruchsvoll, sagt Dr. Alexandra Mütel, Expertin für kirchliche Kulturgüter des Bistums Basel.

Frau Mütel, wenn es zu Renovationen und Räumungen in kirchlichen Räumen kommt, werden oft Sie als Fachfrau für kirchliche Kulturgüter kontaktiert.
Den Begriff «Räumung» vermeide ich bewusst. Ich spreche lieber von einer Triage kirchlicher Kulturgüter. Es geht nicht darum, möglichst viel zu entsorgen, sondern darum herauszufinden, welche Objekte historisch oder künstlerisch besonders bedeutend sind und für diese eine gute Aufbewahrung oder Nachnutzung zu finden.

 

Wie läuft dieser Triage-Prozess normalerweise ab?
Meist beginnt es mit einer Anfrage einer Pfarrei oder Kirchgemeinde. Oft werden bei Renovationen oder in Archiven Objekte entdeckt, die eingeordnet werden müssen. Zunächst lasse ich mir jeweils Fotos schicken, um einen ersten Eindruck zu erhalten. Anschliessend prüfe ich unter anderem das Alter der Pfarrei und der Gebäude.
Ein wichtiges Hilfsmittel sind die «Kunstdenkmäler der Schweiz», in denen bedeutende Objekte einer Pfarrei aufgeführt sind. Alles, was dort erwähnt wird, gilt als besonders schützenswert und darf nicht einfach weggegeben werden. Allerdings sind ältere Bände teilweise lückenhaft – vor allem Kunst des 19. Jahrhunderts oder moderne Kirchenkunst wurden darin kaum berücksichtigt. Wenn viele Objekte vorhanden sind, besichtige ich sie jeweils vor Ort. Dann wird jedes Stück einzeln beurteilt.

 

Nach welchen Kriterien beurteilen Sie kirchliche Kulturgüter?
Ich orientiere mich an Kriterien, die auch in Museen üblich sind: Hat ein Objekt einen engen Bezug zur Geschichte der Pfarrei? Wurde es speziell für diesen Ort geschaffen oder handelt es sich um Serienware? Wie ist sein Erhaltungszustand? Manchmal sind Objekte zwar alt, aber so beschädigt, dass eine Restaurierung unverhältnismässig wäre. Bei anderen stellt sich heraus, dass etwa der Rahmen wertvoller ist als das Bild selbst.

 

Sind diese Kriterien allgemein festgelegt?
In Museen sind solche Kriterien Standard. Für kirchliche Kulturgüter fehlten sie bisher weitgehend. Das ändert sich derzeit: Seit Mai arbeitet ein schweizweiter Arbeitskreis an einem Kriterienkatalog. Ab Herbst soll eine Website online gehen mit Empfehlungen zum Umgang mit kirchlichen Kulturgütern sowie Hinweisen zur Weitervermittlung oder Lagerung.

 

Warum gibt es in der Schweiz bisher keine einheitlichen Richtlinien?
Anders als in Deutschland gehören die Kunstobjekte hier meist den Kirchgemeinden und nicht dem Bistum. Deshalb können die Bistümer nur Empfehlungen abgeben, aber keine verbindlichen Vorgaben machen.

 

Kirchliche Objekte sollen möglichst im kirchen Bereich bleiben.

 

Gibt es kirchliche Objekte, die unabhängig vom Zustand immer erhalten werden müssen?
Ja, Reliquien, also sterbliche Überreste von als heilig verehrten Personen. Da es sich um menschliche Überreste handelt, gelten hier besondere ethische Anforderungen. Das Bistumsarchiv verfügt dafür über spezielle Lagerräume und übernimmt Reliquien unabhängig vom Platzbedarf.


Was geschieht mit Gegenständen – Kunstgemälden oder liturgischen Gegenständen –, die nicht mehr benötigt werden?
Grundsätzlich sollen kirchliche Objekte möglichst im kirchlichen Bereich bleiben. Gibt es dort keine Verwendung mehr, kommen Museen oder in einzelnen Fällen auch Auktionshäuser infrage. Handelt es sich um historisch bedeutende Objekte, müssen wir uns jedoch immer zuerst mit der kantonalen Denkmalpflege absprechen.
Objekte, die weder historisch bedeutend noch erhaltenswert sind und sich in sehr schlechtem Zustand befinden, können auch entsorgt werden. Gerade bei religiösen Gegenständen fällt dieser Schritt allerdings vielen Verantwortlichen schwer.

 

Auch in der Surseer Kaplanei Mariazell waren Sie in die Bewertung von Objekten eingebunden. Gab es dabei einen besonderen Fund?
Dort erhielt ich Fotos einiger Objekte, darunter ein kunstvoll gestalteter Tabernakel. Weil er handwerklich sehr hochwertig ist, empfahl ich zunächst abzuklären, wo er ursprünglich einsgesetzt wurde.

 

 

Kennt sich mit kirchlichen Kulturgütern bestens aus:  Dr. Alexandra Mütel, Archivarin des Bistums Basel.

 

 

Gemälde, Kelche, Messgewänder: Holen Sie sich bei Spezialgebieten Unterstützung?
Ja, regelmässig. Niemand kann Experte für alle Kunstgattungen sein. Bei historischen Textilien arbeite ich beispielsweise mit spezialisierten Museen oder der Abegg-Stiftung zusammen.

 

Welche Objekte begegnen Ihnen am häufigsten?
Ich sehe häufig Gemälde aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert, insbesondere alte Kreuzwegtafeln, die nach der Liturgiereform ersetzt wurden.

 

 

Niemand kann Experte für alle Kunstgattungen sein.

 

 

Die Frage stellt sich auch immer nach dem materiellen Wert eines Objekts. Historisch wertvoll bedeutet dabei nicht gleich automatisch finanziell wertvoll.
Genau. Ein kunsthistorisch bedeutendes Objekt muss auf dem Kunstmarkt keinen hohen Preis erzielen. Ich hatte einmal ein Gemälde aus dem 18. Jahrhundert zur Aufbewahrung empfohlen, weil es historisch sehr wertvoll ist. Ein Auktionshaus schätzte seinen Marktwert später jedoch lediglich auf rund 400 Franken. Historischer Wert und Marktwert sind eben zwei verschiedene Dinge.

 

Gibt es ein Objekt, das Ihnen im Verlauf Ihrer Tätigkeit als Archivarin besonders im Gedächtnis geblieben ist?
Ja. Es handelte sich um kleine Stoffbeutel für Reliquien, die bereits aussortiert worden waren. Erst kurz vor der Entsorgung erkannte man ihren eigentlichen Wert: Die Stoffe stammten vermutlich aus dem 12. Jahrhundert und gehörten damit zu den ältesten erhaltenen Textilien dieser Art. Solche Funde sind sehr selten.
 

 

Sie möchten mehr über kirchliche Kulturgüter wissen? Hier finden Sie mehr Informationen zum Vernetzungstreffen des Arbeitskreises Kirchliche Kulturgüter AKKG.

 

 

Bilder: zVg, CC0 magnific.com

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